Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 30.11.2009 - 9 S 906/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Pflegefinanzierung; Tagesklinik als psychiatrischer Einrichtung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Definition einer Tagesklinik als Einrichtung zur Behandlung von nicht oder nicht mehr vollstationär behandlungsbedürftigen psychisch kranken Erwachsenen; Vorliegen von besonderen Verhältnissen i.S.d. § 3 Abs. 4 S. 1 Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) bei Aufnahme ...
- Judicialis
KHG § 18 Abs. 4; ; KHG § 18 Abs. 5; ; BPflV § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 4; ; BPflV § 19; ; Psych-PV § 3 Abs. 3; ; Psych-PV § 3 Abs. 4 Satz 1; ; Psych-PV § 5 Abs. 1; ; Psych-PV Anl. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Definition einer Tagesklinik als Einrichtung zur Behandlung von nicht oder nicht mehr vollstationär behandlungsbedürftigen psychisch kranken Erwachsenen; Vorliegen von besonderen Verhältnissen i.S.d. § 3 Abs. 4 S. 1 Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) bei Aufnahme ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 31.01.2008 - 4 K 3820/07
- VGH Baden-Württemberg, 30.11.2009 - 9 S 906/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2009 - 9 S 906/08
Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt vom Kläger, dass er unter Durchdringung des Streitstoffes eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997, 3328). - BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 7.08
Krankenhausfinanzierung; Pflegesatz; Pflegesatzverhandlung; Vereinbarung über …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2009 - 9 S 906/08
Da für ein Krankenhaus nur eine einheitliche Pflegesatzvereinbarung geschlossen werden kann, ist sicherzustellen, dass Pflegesatzvereinbarungen für und gegen alle Betroffenen in gleicher Weise gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom. 26.02.2009 - 3 C 7/08 -, NVwZ-RR 2009, 1043 ff). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2009 - 9 S 906/08
Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392; Beschlüsse des Senats vom 27.01.2004 - 9 S 1343/03 -, NVwZ-RR 2004, 416 und vom 17.03.2004 - 9 S 2492/03 -).
- BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 41.04
Pflegesatzfestsetzung; Deckelung; Erlösobergrenze; Schiedsstellenverfahren; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2009 - 9 S 906/08
Die auf der Grundlage von § 18 Abs. 4 KHG und § 19 BPflV angerufene und tätig gewordene Schiedsstelle ist - allein - an die für die Vertragsparteien - hier den Kläger und die Beigeladenen - im Falle der Regelung durch Vereinbarung geltenden Rechtsvorschriften gebunden (§ 19 Abs. 1 Satz 2 BPflV), hat aber innerhalb dieser Grenzen die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten (BVerwG, Urteil vom 08.09.2005 - 3 C 41/04 -, BVerwGE 124, 209 [211]). - VGH Baden-Württemberg, 27.01.2004 - 9 S 1343/03
Zur Zulässigkeit einer unangemeldeten Kontrolle in einer Apotheke im Rahmen der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2009 - 9 S 906/08
Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392; Beschlüsse des Senats vom 27.01.2004 - 9 S 1343/03 -, NVwZ-RR 2004, 416 und vom 17.03.2004 - 9 S 2492/03 -). - VGH Baden-Württemberg, 23.02.2004 - 9 S 175/04
Kein Anspruch auf bestimmte personelle oder sachliche Ausstattung eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2009 - 9 S 906/08
Hierzu gehört, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts die besonderen Schwierigkeiten ausdrücklich bezeichnet werden und ausgeführt wird, inwieweit sich diese von Verwaltungsstreitigkeiten durchschnittlicher Schwierigkeiten abheben (vgl. Beschluss des Senats vom 23.02.2004 - 9 S 175/04 -).